Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 unterliegen alle Daten, die bei der Jobsuche, einschließlich des Lebenslaufs, ausgetauscht werden, strengeren Regulierungen. Die Verschärfung dieser Vorschriften beeinflusst die Handhabung von personenbezogenen Informationen erheblich und verlangt besondere Aufmerksamkeit beim Bewerbungsprozess.
Verbindung zwischen Lebenslauf und DSGVO
Bei jeder Jobbewerbung werden persönliche Informationen übermittelt, die laut DSGVO geschützt sind. In diesem Artikel stellen wir dar, welche Verbindung zwischen deinem Lebenslauf und den Datenschutzregelungen besteht, und was du dabei beachten solltest.
Grundsätze der DSGVO
Diese europäische Verordnung, die personenbezogene Daten schützt, hat die alten Datenschutzrichtlinien ersetzt. Unternehmen müssen nun deine Daten sorgfältig und zweckgebunden behandeln und dürfen diese nur so lange speichern, wie nötig.
Die Auswirkung auf Personalvermittlungen und Zeitarbeitsfirmen, die Daten teilen, ist groß und verlangt zusätzlichen bürokratischen Aufwand, oft verbunden mit deiner Zustimmung zu Datenschutzrichtlinien.
DSGVO-relevante Daten in Bewerbungsprozessen
Deine persönlichen Daten – vom Anschreiben bis hin zum Vorstellungs- oder Assessmentgespräch – fallen unter die DSGVO. Wenn du zusätzliche Tests oder Untersuchungen durchführst, sind auch diese Informationen geschützt.
Welche Daten dürfen weitergegeben werden?
Personalvermittler dürfen notwendige Daten teilen. Hierzu zählen dein Name, Wohnort, Verfügbarkeit, Berufserfahrung, Ausbildung, Weiterbildungen, Sprachkenntnisse und der Lebenslauf selbst. Gegebenenfalls dürfen auch Kontaktinformationen, Geburtsdatum und Geschlecht weitergegeben werden, wenn es für die Jobvermittlung erforderlich ist.
Daten, die nicht weitergegeben werden dürfen
Die DSGVO differenziert zwischen allgemeinen und „besonderen“ personenbezogenen Daten. Letztere umfassen sensible Informationen, wie zum Beispiel ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder Gesundheitsdaten. Auch Bewerbungsfotos werden nur unter bestimmten Bedingungen verarbeitet.
Speicher- und Löschfristen
Deine Daten dürfen nur solange gespeichert werden, wie der Bewerbungsprozess sie erfordert. Nach einer Frist von sechs Monaten, wenn die Stelle vergeben wurde und du nicht eingestellt wurdest, müssen deine Daten gelöscht werden, es sei denn, du gibst eine schriftliche Zustimmung zur längeren Speicherung.
Deine Rechte
Du hast verschiedene Rechte bezüglich der Speicherung deiner Daten: das Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht sowie das Recht auf Vergessenwerden. Unternehmen müssen zudem eine klar verständliche Datenschutzerklärung vorweisen, in der die Handhabung deiner Daten beschrieben wird.
Daten im Lebenslauf
Die von dir bereitgestellten Informationen in deinem Lebenslauf sollten auf die jeweilige Stelle abgestimmt sein und in der Regel Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Links zu beruflichen Netzwerkprofilen umfassen.
Schlussfolgerung
Die DSGVO stärkt deine Rechte als Bewerber und sorgt dafür, dass deine Daten nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht und nicht unrechtmäßig geteilt werden. Der beste Schutz für dich ist jedoch, nur jene Informationen zu teilen, die du auch wirklich offenlegen möchtest.